|
|
Tagung 2006
Zeugnis und
Zeugenschaft (Universität Bremen, 24.-25.11.06)
Ort
Gästehaus der Universität Bremen
Programm
Konzept
Tagungsbericht (externer
Link)
Programm
Freitag 24.11.06
|
Cordula Nolte
(Bremen) |
Begrüßung
|
|
Wolfram
Drews/Heike Schlie
(Bonn/Dortmund) |
Einführung |
|
Aleksandra Prica
(Zürich) |
Non verum quod variat. Zeugnis und Zeugenschaft
in der "Erlösung" |
|
Yvonne Yiu
(Basel) |
Der
Maler als Zeuge. Strategien der Wahrheitsbezeugung in der Malerei des
Spätmittelalters und der frühen Neuzeit |
|
Petra Schulte
(Köln) |
Das Wort des
Herrschers. Wahrhaftigkeit als Herrschafts-ideal im französischen
Spätmittelalter |
Samstag 25.11.06
|
Andreas Matena
(Koblenz) |
Tastende
Blicke: Divergierende Konzepte von Zeugenschaft in der Exegese der
Thomasperikope |
|
Konrad Hirschler
(Kiel) |
Zeugenschaft
und Überlieferung in der post-formativen Periode des Islam |
|
Klaus Peter Horn
(Bremen) |
Zeugenschaft
in Mirakelberichten |
|
Christine Stridde
(München) |
Visionäre
oder "gespielte" Zeugenschaft? Die ›Marienpassion‹ im
Rheinischen Marienlob |
|
Henrike Manuwald
(Köln) |
Zeugen der
Anklage? Konzepte von Zeugenschaft in mittelhochdeutschen Dichtungen
über den Prozess Jesu |
|
Beate Fricke
(Zürich) |
Augenzeugenschaft
und Evidenz: Blickgefechte für und wider den Schein |
|
|
Historische Evidenz und
Augenzeugenschaft
Sabine Schmolinsky (Hamburg)
Überlegungen zum "verschleierten" Gedächtnis in mittelalterlicher
Historiographie
Jan Marco Sawilla (Hamburg) Historiographiegeschichtliche
Überlegungen zu "primärer" und "sekundärer" Evidenz seit der frühen
Neuzeit |
Konzept
Zeugnis und Zeugenschaft
Zeugnisse und Zeugenschaft machen bereits
vergangene oder aus anderen Gründen nicht direkt rezipierbare
Erfahrungssituationen und Erfahrungswerte für Mitglieder einer
Gesellschaft verfügbar, die nicht an der Erfahrungssituation selbst
beteiligt sind oder waren. In dieser Eigenschaft sind sie auf vielen
Ebenen Grundbedingung für Prozesse der Manifestation und Tradierung im
Kontext von Historiographie, Memoria oder Wissenstransfer.
Entwickelt wurde der Zeugnisbegriff
zunächst in der Rhetorik ("kunstloses Überzeugungsmittel") und im
römischen Recht (Mittel der Tatsachenerhebung). In den Theologien der
Offenbarungsreligionen ist der Begriff des Zeugnisses zentral für
Offenbarung und Lehre, namengebend gar in der Martyriologie. Im jüdischen
und christlichen Verständnis ist auch die ethische Dimension des
Zeugnisses zentral, denn das Verbot, falsches Zeugnis abzulegen, ist
Bestandteil des Dekalogs. Das Zeugnis spielt im Zusammenhang mit
Auseinandersetzungen über die apostolische Sukzession im Lehr- und
Bischofsamt oder deren Infragestellung durch Exponenten der vita
apostolica eine erhebliche Rolle in der Institutionengeschichte des
Mittelalters. Auch die frühmittelalterliche Historiographie macht einen
Zeugnisbegriff fruchtbar, in dem das in Schrift übertragene direkte
Zeugnis des Sehens dem bloßen "Hörensagen" gegenübergestellt wird. Die
Beweiskraft des auf Augenzeugenschaft beruhenden Zeugnisses machte dieses
zu einem grundlegenden Beweismittel für einen "historisch" glaubwürdigen
Bericht, denn das griechische Verb historein bedeutet, wie Isidor
von Sevilla es in seiner Enzyklopädie formuliert, videre vel cognoscere,
womit das auf eigener Anschauung oder Erkenntnis beruhende "Für-Wahr-Halten"
von Sachverhalten und ihre unter diesen Bedingungen "glaubwürdige"
Übermittlung, auch in Form einer historia, angesprochen ist. Schon
etymologisch führt das Thema der Tagung daher in das Zentrum aller
"historisch" arbeitenden Disziplinen, denn sie geben der jeweiligen
Gegenwart Zeugnis von der forschend (re)konstruierten Vergangenheit.
Die folgenden Aspekte zu Wesen,
Funktionalisierung und Medialität des Zeugnisses umreißen ein
Themenspektrum für mögliche Beiträge zur Tagung. Bereits ein kurzer
Überblick macht deutlich, daß wir es nicht mit einem, sondern mehreren,
durchaus voneinander abweichenden Zeugnisbegriffen zu tun haben, die sich
zwischen den Polen "Sichtbarwerdung" und "Überliefern" bewegen. Um einen
Dialog zwischen den Ebenen und Fächern zu ermöglichen, wird es vermutlich
notwendig sein, den Begriff des Zeugnisses in den verschiedenen Diskursen
von seinen jeweiligen Synonymen (d.h. von Kategorien mit vergleichbarer
Funktion) innerhalb dieser Diskurse zu trennen: im Rechtswesen vom Beweis
(Sigrid Weigel), in der Rhetorik vom Exemplum, in der Philosophie vom
Signum, in der Historiographie vom allgemeineren Begriff der Quelle.
Zeugnis und Wissen
Epistemisch verweist die Notwendigkeit, Zeugen Glauben zu schenken, auf
die Begrenztheit der unmittelbaren menschlichen Erkenntnisfähigkeit. Der
Stellenwert des von anderen erworbenen Wissens war im Verlauf der
Philosophiegeschichte umstritten. Der frühe Augustinus etwa leugnete, daß
Wissen auf lediglich zeichenhafter Vermittlung, also Zeugnis, basieren
könne. Charakteristischerweise postulierte er später eine intermediäre
Position des auf Zeugnis beruhenden Wissens, weil er die Notwendigkeit des
Zeugnisses gerade aufgrund der Begrenztheit menschlicher
Erkenntnisfähigkeit einräumte. Mit dem späteren Augustin betonte Thomas
von Aquin die Bedeutung des (auf Zeugnissen beruhenden) Glaubens für das
menschliche Leben. Im Bereich des Rechts wuchs die Bedeutung des
Zeugnisses als Beweismittel im Zuge der zunehmenden Rationalisierung des
Verfahrens, wodurch die Bedeutung von Eid und Gottesurteil zurückgedrängt
wurde.
Obwohl das Zeugnis als epistemische Kategorie und Grundbedingung des
Wissens erst in der frühen Neuzeit systematisch erfaßt und diskutiert
wird, zum Beispiel in den Lehrbüchern zur Logik, ist es bereits im
Mittelalter zentraler Bestandteil der theologischen und weltlichen
Wissenssysteme. In welchen Bereichen und Ordnungen dienen Testate der
Tradierung von Wissen; inwiefern sind sie eine zentrale Bedingung für die
Ausbildung von Gesellschaften und deren kulturelle Profilierung?
Zeugnis und Erfahrung
Der von der Philosophie verhandelte Erfahrungsbegriff erfaßt neben der
empirisch-induktiven und der erlebten Erfahrung auch die Erfahrung durch
das Zeugnis anderer sowie deren Wechselwirkungen. Zwar ist die auf dem
Zeugnis anderer beruhende Erfahrung in den philosophischen Abhandlungen
der letzten Jahre eher vernachlässigt worden (Axel Gelfert), es dürfte
sich damit aber um die Art von Erfahrung handeln, die im Mittelalter
zentral war und sowohl im Rechtswesen wie auch in der Theologie
thematisiert und theoretisch begründet wird. Der Umstand, daß ein Zeugnis
in vielen Fällen "medialisierte Erfahrung" ist, macht letztere für uns
verfügbar. Erlaubt die Untersuchung der Charakteristika von Zeugnissen und
Zeugenschaft zu einer bestimmten Zeit einen Zugriff auf den jeweiligen
Erfahrungs-, Erkenntnis- und Authentizitätsbegriff? Von besonderem
Interesse dürfte hier eine Diskussion des jeweiligen Anteils des
Empirischen und der sinnlichen Erfahrungsvarianten sein, da zumindest die
testimoniae humanae, zum Teil aber auch die testimoniae divinae
(so zum Beispiel in vielen Wunderberichten), vom Postulat einer
materiellen Wirklichkeit ausgehen müssen. Auch das Spannungsverhältnis
verschiedener Diskurse von "Wirklichkeit" könnte sich durch die
Fokussierung des Zeugnisses differenzieren lassen. Ähnliches gilt für ein
Verhältnis von Individual- und Kollektiverfahrung. Es wäre (im Anschluß
beispielsweise an die Arbeiten Valentin Groebners) anhand von Exempla aus
verschiedenen Fächern der Mediävistik danach zu fragen, inwieweit die
Analyse von Zeugniswerten und Zeugnisfähigkeit einen mittelalterlichen
Erfahrungsbegriff erschließen kann.
Zeugnis und Wahrheit
Das Thema "Zeugnis und Zeugenschaft" ist eng verbunden mit der Dualität
von Wahrheit und Irrtum, mit dem Problem der epistemischen Verortung des
Menschen in der Welt, sowohl im Hinblick auf seine Mitmenschen als auch in
Bezug auf religiöse Überzeugungen und die transzendente Verankerung seines
Selbstbildes. Auf welchen Ebenen sollen Zeugnisse eine oder sogar die
Wahrheit verbürgen; und wie grenzen die Religionen ihren Wahrheitsanspruch
von analogen Wahrheitspostulaten anderer Glaubensgemeinschaften ab?
Philosophisch berührt das Problem der Zeugenschaft das Verhältnis von
Glauben und Vernunft als Zeugen der Wahrheit, das seit dem Hochmittelalter
Gegenstand unterschiedlicher Positionierungen ist. In der Neuzeit,
besonders seit der Aufklärung, wurde die (west)europäische Auffassung von
der autonomen Vernunft als primärem Zugang zur Wahrheit als ein Spezifikum
des europäischen "Sonderweges" wahrgenommen. Die Frage nach der relativen
Bedeutung von Glaube und Vernunft und nach der Wertschätzung der dafür
jeweils beigebrachten Zeugen führt mitten hinein in gegenwärtige Konflikte
zwischen verschiedenen Religionen und Kulturen.
Im Rechtswesen erfährt "Wahrheit" im Wechsel von Bürgen zu Zufallszeugen,
die Aussagen zu dem in Verhandlung stehenden Vorgang machen können, eine
entscheidende Qualitätsveränderung. Voraussetzung ist hier, daß dem oft
als trügerisch abqualifizierten Augenschein Wahrheit zugemessen werden
kann. In diesem Zusammenhang wird das testimonium falsum
seinerseits als schwere Rechtsverletzung wahrgenommen. Auch die
Zweizeugenregel (testis unus, testis nullus) dient einem
Wahrheitsanspruch.
Der auf Zeugnissen beruhende Authentizitätsanspruch, der mit Isidor von
Sevilla für die Historiographie bereits angesprochen wurde, überträgt sich
spätestens im Hochmittelalter auf einen Wahrheitsanspruch literarischen,
profanen Erzählens, ohne den der zeitgleiche Fiktionsbegriff nicht zu
verstehen ist. Auch eine Wahrheit der Bilder wird über Postulate von
Augenzeugenschaft generiert, so im Fall der Lukasmadonnen und der
visionsabhängigen Bildtypen. Welche Erkenntnis bietet ein Vergleich dieser
Fälle von "Wahrheit durch Augenzeugenschaft"?
Zeugnis und Offenbarung
Im theologischen Denken des Mittelalters war Zeugenschaft grundlegend für
den Bund von Gott und Mensch. Nach Augustin kann der Mensch Gott zum
Zeugen anrufen, damit er für das Recht des Menschen eintritt, aber Gott
kann seinerseits einen Menschen beauftragen, die göttliche Gerechtigkeit
vor der Welt zu bezeugen. Auch vollzieht sich die Offenbarung Gottes - in
der Sicht des Augustinus - in der Geschichte durch das Zeugnis
geschichtlicher Ereignisse, die wie die dazu berufenen Menschen zu Zeichen
der göttlichen Wahrheit werden.
Die Bibel selbst versteht sich als Zeugnis für die Wahrheit der
Offenbarung; darüber hinaus werden Propheten sowie jüdische und
christliche Märtyrer zu besonderen Zeugen der göttlichen Wahrheit, bis zur
Hingabe des eigenen Lebens. Der Zeuge (martys) par excellence, der
"Märtyrer", schätzt das Bekenntnis zur geoffenbarten und erkannten
Wahrheit höher ein als das eigene Leben. Das Zeugnis des Wortes, das
Bekenntnis, wird zur Tat gesteigert, zur Hingabe des eigenen Lebens. Auf
diese Weise wird der Umwelt plausibel vor Augen geführt, was sich
allgemeiner Erfahrung und bloßer Vernunft entzieht. Wie werden andere
Zeugnisse der Heiligkeit kanonisiert und bewertet, und wie verändern sich
deren Muster im Laufe des Mittelalters?
Zeugnis und Autorisierung
Wie wird das Zeugnis in verschiedenen Bereichen der Rhetorik, des
Rechtswesens, der Historiographie und der Religiösität konkret
funktionalisiert? Was stiftet das Zeugnis neben Authentizität, Autorität,
Identität, Wahrheit bzw. Evidenz, Erkenntnis und Offenbarung? Hier wäre
auch nach den Interferenzen der verschiedenen Bereiche zu fragen, nach
struktureller Ähnlichkeit oder Ungleichzeitigkeiten im Vergleich der
Diskurse. Besonders aufschlußreich dürften die vielfältigen
Grenzüberschreitungen sein, wenn beispielsweise der Apostel Thomas als
Exemplum der Zeugenschaft und Prüfung materieller Wirklichkeit innerhalb
des kaufmännischen Rechtes auftritt.
Das Generieren, Umwerten, Kopieren, Manipulieren und Fälschen von
Zeugnissen steht in vielfältigen Kontexten im Dienst der Herstellung von
Autorität. Die Frage der Autorisierung berührt auch den Zeugniswert des
Testates. Wie gestalten sich Konflikte zwischen alten und neuen
Zeugnissen, was ist aus bewußten und expliziten Ausschlüssen von
Zeugnissen in manchen Autorisierungsprozessen zu schließen? Wie verhält es
sich mit der Zeugnisfähigkeit bestimmter Zeugengruppen, die unter
sozialgeschichtlichen Gesichtspunkten zu befragen wäre? Wie sind
Zeugnisketten aufgebaut, etwa in der hellenistischen Philosophie, bei den
jüdischen Rabbinen oder im islamischen Hadith, um eine authentische
Überlieferung zu garantieren?
Zeugnis und Medialität
Die Frage nach der Medialität erwächst aus der im Begriff des Zeugnisses
notwendig angelegten Weitergabe und Vermittlung von Erfahrung. Da der (in
Fällen langfristiger Relevanz immer anstehende) Verlust des testis
oculatus/ immediatus eine Übertragung des Zeugnisses in mediale
Prozesse notwendig macht und Zeugnisse vom Hörensagen per se von medialer
Übertragung abhängen, bieten sich auch mediengeschichtliche Ansatzpunkte
an. So wäre beispielsweise zu untersuchen, wie eine im Bild vermittelte
Augenzeugenschaft die Konnotation der Unmittelbarkeit des Testats
überliefert, oder in welchen Kontexten sich das Spiegelbild zur Metapher
von Zeugenschaft entwickelt. Aufschlußreich wären auch eine
Berücksichtigung der medientechnischen Veränderungen wie die Erfindung der
sogenannten Einblattdrucke und des Buchdrucks, welche die Übermittlung einer
breiteren Erfahrungsschicht ermöglichen und Auswirkungen auf die (mediale)
Technik von entsprechenden Autorisierungsstrategien haben. Auch die
Performanz des Zeugnisses könnte hier zur Sprache kommen.
Dr. Wolfram Drews
F. J. Dölger-Institut
Universität Bonn
Lennéstr. 41
53113 Bonn
wdrews@uni-bonn.de
Dr. Heike Schlie
c/o Institut für Kunst und Materielle Kultur
Universität Dortmund
Emil-Figge-Str. 50
44227 Dortmund
mailto:Heike.Schlie@web.de
|